impavidi [im’pa:vidi] (lateinisch, Adjektiv maskulin Plural), deutsch: “mutig, unerschrocken”
impavidi ist Spezialist in der Entwicklung, Implementierung und Optimierung von Risikomodellen für die Finanz- und Versicherungsindustrie. wei
Aktuelles
19.11.2021: BaFin übernimmt EBA Leitlinien zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Am 10.11.2021 gab die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bekannt, dass sie die überarbeiteten Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vollständig umsetzten wird.
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18.11.2021: Nachhaltigkeit im Fokus der msg GillardonBSM AG

Im Juni und Juli 2021 führte unsere Muttergesellschaft msg GillardonBSM AG in Kooperation mit dem Fraunhofer Institut für Bauphysik eine umfassende Studie zum Thema Nachhaltigkeit in der Bankenbranche durch. Die Studie „Sustainable Banking“, bei der 110 Fach- und Führungskräfte deutscher Kreditinstitute zum Status quo der Nachhaltigkeit in ihrem Institut und nach ihrer Meinung zu diesem Thema befragt wurden, ist nun erschienen.
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16.11.2021: BaFin veröffentlicht ihre mittelfristigen Ziele bis 2025

Am 15.11.2021 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zehn mittelfristige Ziele für die Jahre 2022-2025. Laut des BaFin-Präsidenten Mark Branson sollen diese Ziele eine transparente Basis für eine „vorausschauende und wirksame Aufsichtsarbeit sein […] und bedeutende Fortschritte erzielen“.
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09.11.2021: RTS zu Kreditrisikoanpassungen zur Berechnung des Risikogewichts von ausgefallenen Krediten auf dem Prüfstand

Vom 24. Juni 2021 bis 24. September konsultierte die EBA Änderungen der RTS zu Kreditrisikoanpassungen im Zusammenhang mit der Berechnung des Risikogewichts von ausgefallenen Krediten im Rahmen des Standard-Ansatzes (EBA/CP/2021/25). Laut des Aktionsplans der Europäischen Union zur Bekämpfung notleidender Kredite (NPE – Non-Performing-Loans) nach der Corona-Pandemie vom 16. Dezember 2020 ist vorgesehen, dass die EBA die Behandlung des Risikogewichts für ausgefallene Forderungen nach Verkauf eines notleidenden Vermögenswertes auf Angemessenheit überprüft.
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20.10.2021: Ab 2022 wendet die BaFin ESMA-Leitlinien zu Verpflichtungen gemäß MiFID II und MiFIR an.

In ihrem Newsletter vom 17.09.2021 gab die BaFin bekannt, dass sie die deutsche Fassung der ESMA-Leitlinien (ESMA - Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde) zu den Verpflichtungen zu Marktdaten gemäß MiFID II und MiFIR (Zweite Finanzmarktrichtlinie und Finanzmarktverordnung) vom 18.08.2021 ab dem 01.01.2022 in ihrer Aufsichtspraxis anwenden wird. Ziel der ESMA ist es mit den Leitlinien eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen der MiFIR Artikel 13, Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 18 Absatz 8 und der MiFID II Artikel 64 Absatz 1 und Artikel 65 Absätze 1 und 2 zu schaffen sowie zu einer kohärenten, effizienten sowie wirksamen Aufsichtspraktik im Europäischen Finanzaufsichtssystem beizutragen.
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01.10.2021: BaFin veröffentlicht Rundschreiben zu Delegierter Verordnung zu zusätzlichen Liquiditätsabflüssen.

Mitte August veröffentlichte die BaFin das Rundschreiben 12/2021 - Zusätzliche Liquiditätsabflüsse in Zusammenhang mit anderen Produkten und Dienstleistungen gemäß Artikel 23 Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 sowie den dazugehörigen Meldebogen für alle weniger bedeutenden Institute (Less Significant Institutions – LSIs).
Bereits zwei Wochen später, zum 01. September 2021, trat das Rundschreiben in Kraft. Am Tag des Inkrafttretens veröffentlichte die Bafin ein Duldungsschreiben mit dem Hinweis, dass die Anwendung des Rundschreibens bis spätestens zum Stichtag 30.11.2021 geduldet wird, da eine Implementierung vorher nicht gewährleistet werden kann.
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24.09.2021:Europäische Kommission konsultiert Richtlinie über Verbraucherkredite.

Ende Juni veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über Verbraucherkredite. Die neue Richtlinie soll die Richtlinie 2008/48/EG ersetzen, jedoch viele ihrer Elemente bewahren. Nach Annahme der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Diese Rechts- und Verwaltungsvorschriften müssen dann innerhalb von 6 Monaten angewendet werden. Für Anbieter von Crowdfunding-Dienstleitungen, die als Kleinst- oder Kleinunternehmen und mittlere Unternehmen eingestuft werden gilt stattdessen eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten.
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